Das Impressum auf Webseiten – wichtig und nötig
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Das Impressum auf Webseiten – wichtig und nötig

In der Schweiz besteht eine Impressumspflicht. Doch was bedeutet das für Ihre Website oder Ihren Online-Shop? Wir zeigen Ihnen, wie ein rechtlich vollständiges Impressum aussieht und worauf Sie sonst noch achten müssen.

Bieten Sie auf Ihrer Website Waren, Werke oder Dienstleistungen an? Dann dürfen auf Ihrer Website oder in Ihrem Online-Shop folgende Elemente nicht fehlen: Vollständiges Impressum, Hinweise zum Bestellprozess sowie die Möglichkeit, die Eingaben zu korrigieren. Die entsprechende Bestimmung finden Sie im Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 2s. Das UWG gilt für sämtlichen elektronischen Geschäftsverkehr – Unternehmen, die dagegen verstossen, müssen mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Damit Sie nicht in die Falle der fehlenden Informationen tappen, finden Sie hier eine Übersicht, welche Angaben im Impressum enthalten sein sollen und was Sie über den Bestellprozess wissen müssen.

Teilen Sie mit, wer Sie sind und wie man Sie erreicht

Um die Impressumspflicht zu erfüllen, müssen auf Ihrer Website folgende Angaben vorhanden sein:

  • Name des Unternehmens oder der Organisation
  • Vorname und Name der verantwortlichen Person
  • Vollständige Postadresse; Postfach alleine reicht nicht
  • E-Mail-Adresse

Empfehlenswert sind diese ergänzenden Angaben:

  • Rechtsform der Unternehmung
  • Telefon- und Faxnummer
  • Mehrwertsteuernummer (falls vorhanden)
  • UID oder Handelsregisternummer (falls vorhanden)
  • Allfällige Aufsichtsbehörden (falls vorhanden)

Idealerweise platzieren Sie diese Angaben bzw. den Link darauf in der Fusszeile der Website. So sind sie von jeder Seite und natürlich auch von der Homepage aus zugänglich. Weiterführende Informationen wie allgemeine Geschäftsbedingungen, Belehrung zum Widerrufsrecht, Haftungsausschluss, Datenschutz, Copyright oder Angaben zur Nutzung von Google Analytics sind an dieser Stelle ebenfalls möglich.

Teilen Sie Ihrem Kunden mit, wo er sich im Bestellprozess befindet

Beim Kauf von Waren, Werken oder Dienstleistungen entstehen für den Kunden rechtliche sowie finanzielle Konsequenzen. Deswegen sind für die elektronische Geschäftsabwicklung folgende Punkte zusätzlich relevant:

Zeigen Sie die einzelnen Schritte bis zum Vertragsabschluss

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wie die Schritte des Bestellprozesses abgebildet sein sollen. In der Praxis hat es sich jedoch durchgesetzt, die Anzahl Schritte bis zur Bestellung grafisch aufzuzeigen. Für den Kunden sollte dabei jederzeit ersichtlich sein, bei welchem Schritt er sich gerade befindet und wann der Vertragsabschluss stattfindet.

Lassen Sie die Eingaben prüfen und korrigieren

Hier hat sich das Vorgehen etabliert, dass der Kunde unmittelbar vor dem definitiven Absenden der Bestellung eine Übersicht erhält, welche Artikel im Warenkorb sind und was er zuvor eingegeben hat. Auf diese Weise kann er falsche Eingaben korrigieren oder die Bestellung, wenn erwünscht, abbrechen.

Bestätigen Sie die Bestellung des Kunden unverzüglich per E-Mail

Die einfachste und sicherste Variante ist es, eine automatisch generierte Bestätigung zu senden. Nutzen Sie diesen Kontakt, um zusätzlich beim Kunden zu punkten: Gestalten Sie die Bestätigung mit einer aussergewöhnlichen Botschaft und bleiben Sie damit in besonders guter Erinnerung.

Hinweis:

  • Diese Regelungen gelten für Anbieter, deren Kunden in der Schweiz wohnen. Falls Ihr Angebot auch im Ausland bezogen wird, gelten die Gesetze und Regelungen des Ziellandes, so dass die in der Schweiz obligatorischen Angaben unter Umständen nicht ausreichen. Diese Hinweise sind nicht abschliessend und geben lediglich eine unverbindliche Übersicht über die Anforderungen.
  • Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr E-Commerce-Angebot diesen Anforderungen entspricht oder wenn Sie mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich am besten an einen Rechtsanwalt, der auf IT-Recht und E-Commerce spezialisiert ist. Eine erste Anlaufstelle finden Sie beispielsweise bei Steiger Legal.

Impressum-Tool:

Sie sind unsicher, was in Ihrem Impressum enthalten sein soll? Mithilfe dieses Impressum-Generators können Sie Ihr Impressum Schritt für Schritt zusammenstellen.  Bei Muster-Vorlagen finden Sie entsprechende Beispiele.

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3 Kommentare zu “Das Impressum auf Webseiten – wichtig und nötig

  1. Interessant wäre zu wissen, wann dieser Beitrag geschrieben beziehungsweise veröffentlicht worden ist. So enthält er zwar möglicherweise wichtige Informationen, aber eben unklar bleibt, was derzeit gilt.